Wohnungsübergabe
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Wohnungsübergabeprotokoll – darauf sollten Sie bei der Wohnungsübergabe achten

Wohnungsübergabe Protokoll
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Die letzte Kiste ist Verladen, alle Möbel abgebaut und die neue Wohnung wartet auf einen frischen Anstrich. Ein Umzug bringt zwar Stress mit sich, stellt aber immer auch einen spannenden Neuanfang dar. Endlich ist der schlecht gelaunte Nachbar Vergangenheit, endlich klappert keine Heizung mehr und endlich ist der Blick aus dem Fenster nicht mehr durch das Nachbarhaus verbaut. Doch wie sehr man sich auch auf die neue Bleibe freut, die alte Wohnung gilt es noch, zu übergeben. Wer hier nicht aufpasst, erlebt schnell ein böses Erwachen. Nur wer nachweisen kann, dass ein festgestellter Schaden schon beim Einzug vorhanden war, ist auf der sicheren Seite. Dabei hilft das Wohnungsübergabeprotokoll. Spätestens bei der Übergabe der nächsten Wohnung sollte auf dieses unscheinbare Dokument gut geachtet werden.

Genauigkeit zahlt sich aus – das Wohnungsübergabeprotokoll

Noch bevor der erste Umzugskarton über die Schwelle getragen wird, sollte mit dem neuen Vermieter eine Wohnungsübernahme durchgeführt werden. Auch wenn der Kopf voll mit Bodenbelägen, Wandfarben, Aufbauanleitungen und Mietwagenpreisen ist, sollte sich der Mieter im eigenen Interesse ausreichend Zeit nehmen. Wird ein Schaden nicht ausreichend oder gar nicht aufgeführt, kann er im Zweifel beim Auszug dem Mieter angelastet werden.
Insbesondere Vermieter, die nur eine Wohnung anbieten, verzichten gern mit dem Hinweis auf den unnötigen Aufwand auf ein Protokoll und sollten vom Mieter dazu gedrängt werden. Im Internet gibt es zahlreiche Vordrucke zum kostenlosen Herunterladen, die der Mieter zur Wohnungsübergabe mitnehmen kann.

 

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Meist folgt ein Wohnungsübergabeprotokoll einem bestimmten Muster:

Allgemeine Daten

Zunächst ist natürlich zu notieren, für welche Wohnung das Protokoll ausgefüllt wird. Handelt es sich um ein Mehrparteienhaus, so sollte die betroffene Wohnung möglichst genau beschrieben werden (z. B. Hauptstraße 3, 4. OG links). Es sollte aus dem Dokument hervorgehen, ob das Protokoll bei Ein- oder Auszug angefertigt wird. Beides ist sinnvoll, damit auch nach einem Auszug beide Parteien Gewissheit haben, dass über alles gesprochen wurde. Nichts ist ärgerlicher, als Wochen nach einem Auszug über spät entdeckte Schäden zu streiten. Natürlich gehört auch das Datum der Wohnungsübergabe in den ersten Bereich des Protokolls.

Zustand der einzelnen Räume

So wie jeder einzelne Raum mit dem Vermieter besichtigt und kontrolliert wird, wird auch jedes Zimmer auf dem Protokoll einzeln aufgeführt. Selbst Abstellkammern oder ein Balkon sollten gesondert aufgeführt sein. Gern wird hier eine mitgemietete Garage oder ein Kellerraum vergessen. Auch hier können aber Schäden existieren, die zu protokollieren sind.
Ist ein Raum in Ordnung, reicht ein Kreuz bei „keine Mängel“. Ist jedoch ein Loch im Laminat oder ein Fenster beschädigt, so sollte dieser Schaden so genau wie möglich beschrieben werden. Ein einfaches „Mängel vorhanden“ genügt nicht. Für diesen Teil des Protokolls ist ein Zollstock sehr hilfreich. Damit können bestimmte Mängel ausgemessen und dementsprechend notiert werden. In anderen Fällen reicht das Zählen der einzelnen Schäden (z. B. „8 Bohrlöcher in den Fliesen“).
Ein Bild sagt mehr als jedes Protokoll! Wer von den einzelnen Räumen Fotos macht und vor allem die Mängel fotografiert, kann sich die Fotos mit dem Protokoll abheften und hat so einen perfekten und anschaulichen Nachweis über alle Details.

Zählerstände

Um eine Nebenkostenabrechnung anfertigen zu können, braucht der Vermieter die Zählerstände (Strom, Wasser oder Gas). Auch beim Einzug sollten die Zählerstände unbedingt notiert werden. Adernfalls zahlt der neue Mieter den Verbrauch des Vorgängers oder die Kosten, die entstanden sind, als die Wohnung unvermietet war.

Sonstige Angaben

Zum Schluss sollte schriftlich fixiert werden, wie viele Schlüssel übergeben werden und wann die Wohnung zuletzt renoviert wurde. Die Regelung, ob beim Auszug renoviert werden muss, oder nicht, ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Schließlich müssen Mieter und Vermieter das Protokoll unterschreiben. Damit dokumentieren sie, dass sie inhaltlich damit einverstanden sind. Sind Zeugen bei der Übergabe dabei, sollten diese ebenfalls unterzeichnen. Mit diesem letzten Schritt wird das Wohnungsübergabeprotokoll verbindlich und einer schönen Zeit in den neuen vier Wänden steht nichts mehr im Wege.

Genauso, wie der Mietvertrag sollte auch das Wohnungsübergabeprotokoll gut aufbewahrt werden. Gibt es keinen Durchschlag, muss es kopiert werden, damit beide Parteien jeweils ein eigenes Exemplar erhalten können. Sind Fotos gefertigt worden, sollten auch diese für Mieter und Vermieter ausgedruckt werden.

Wer keine Vorlage aus dem Internet nutzen will, kann sich am PC auch sein eigenes Wohnungsübergabeprotokoll erstellen. Selbst handschriftlich sind die Dokumente gültig, denn sie sind an keine Form gebunden.

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