Als Betrieb braucht man andere Versicherungen als Privatpersonen – das ist klar. Doch wie genau sieht es eigentlich bei Selbstständigen aus? Hier verwischt die Grenze ein wenig.
Diese Versicherungen brauchen Betriebe
Eine Firma muss sich gegen eine Vielzahl verschiedener unternehmerischer und betrieblicher Risiken absichern. Dazu gibt es eine fast unüberschaubare Anzahl unterschiedlicher Versicherungen: Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Produkthaftpflichtversicherung, die Geschäftsinhaltversicherung, die Geschäftsunterbrechungsversicherung, die Rechtsschutzversicherung sowie unter Umständen eine Onlineshopversicherung. Da kann man leicht den Überblick verlieren, weshalb wir in einer kurzen Liste die wichtigsten Punkte umreißen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung greift dann, wenn Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten oder andere Personen Schadensersatzansprüche stellen, die durch das Unternehmen entstanden sind.
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist nur für beratende Unternehmer interessant, die Vermögensinteressen Dritter wahrnehmen. Kommt es hier zu Schäden, wendet man sich an die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Produkthaftpflichtversicherung
Jeder produzierende Betrieb sollte eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Diese kommt immer dann ins Spiel, wenn durch fehlerhafte Produkte Schäden an Personen oder Sachen entstehen.
Geschäftsinhaltversicherung
Die Geschäftsinhaltversicherung schützt den Unternehmer vor Schäden durch Diebstahl, Wassereinbruch, Brand und mehr.
Was muss man als Selbstständiger beachten?
Selbstständige tun gut daran, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sich im Versicherungsrecht zurecht zu finden.
Zunächst einmal wäre da die Krankenversicherung: Hier hat man als Selbstständiger die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Absicherung.
Daneben ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein wichtiger Bestandteil des Versicherungspaketes: Fällt man krankheitsbedingt aus, kann man so weiter auf ein Basiseinkommen zugreifen. In diesem Zusammenhang sollte auch über sogenanntes Krankentagegeld nachgedacht werden, das ähnlich wie die Lohnfortzahlung beim Arbeitgeber auch dann kommt, wenn man mal einige Tage mit Grippe im Bett liegt.
Auch an die Altersvorsorge muss man als selbstständiger Unternehmer stärker denken als noch als ‚einfacher‘ Arbeitnehmer: Die Wahl zwischen gesetzlicher, privater Rentenversicherung oder zusätzlicher sogenannter Basisrente will gut überlegt sein.
Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich übrigens auch nicht nur als Privatperson – Selbstständige sind damit ebenfalls bei etwaigen Prozesskosten finanziell abgesichert.
Die oben angesprochene Betriebshaftpflicht kommt bei Selbstständigen ebenfalls zum Tragen. Sie greift, wenn andere Personen etwa in ihrem Büro verletzt werden oder durch ihre Arbeit ein Schaden entsteht.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung gilt ebenfalls sowohl für konventionelle Arbeitgeber als auch für Alleinunternehmer: Sollte durch einen Wasserschaden, Feuer, einen Diebstahl oder ähnliches ihre Produktion ausfallen, übernimmt diese Lohnfortzahlungen, Mietkosten und mehr.
Auch wenn es vielleicht so klingt, als würde sich das für kleine Büros nicht lohnen – ein Verdienstausfall durch bei einem Wasserrohrbruch beschädigte Computer etwa kann schnell kritische Dimensionen erreichen.