Was es bedeutet, ein Familienmitglied zu pflegen, können oftmals nur Betroffene oder geschulte Fachkräfte realistisch beurteilen. Die psychischen wie auch körperlichen Belastungen bringen immer mehr Angehörige an ihre Grenzen. Um langfristig auch die Gesundheit der Pflegenden zu erhalten, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege geregelt.
Statt Burnout gezielte Auszeit
Rund um die Uhr unterstützungsbedürftige oder behinderte Personen adäquat in ihren eigenen vier Wänden zu versorgen, nimmt enorme körperliche, psychische aber auch zeitliche Ressourcen in Anspruch. Nicht selten finden pflegende Angehörige keine Phasen der Ruhe oder Erholung. Ihnen fällt es schwer, eigene Krankheiten auszukurieren, zu verreisen oder private Angelegenheiten zu regeln. Auch ohne Angabe von Gründen haben Pflegende jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Damit die unterstützungsbedürftige Person während der notwendigen Auszeit des Familienmitgliedes auch rund um die Uhr qualitativ hochwertig, fachgerecht sowie liebevoll versorgt ist, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem anerkannten Pflegedienst. Ein unnötiger Umzug in ein Pflegeheim bleibt den Pflegebedürftigen somit erspart. Erstklassige Pflegedienste springen zudem auch kurzfristig als Ersatz für die eigentlichen Betreuer ein, wie etwa die Fachkräfte auf einschlägigen Portalen betonen.
Mit ruhigem Gewissen den gesetzlichen Anspruch nutzen
Hochqualifizierte Pflegedienste übernehmen nicht nur die Grundpflege oder kümmern sich um den Haushalt, sie sind in der Tat bei Bedarf rund um die Uhr vor Ort und stehen den Pflegebedürftigen in jeder erdenklichen Situation liebevoll zur Seite. Dabei berücksichtigen sie den individuellen täglichen Rhythmus des Unterstützungsbedürftigen. Diese Sicherheit ist für die Angehörigen immens wichtig, denn nur so können sie beruhigt ihre verdiente Auszeit nehmen. Ein Anspruch auf die gesetzlich verankerte Verhinderungspflege, welche im Übrigen auch durch andere Angehörige übernommen werden kann, liegt nur unter bestimmten Voraussetzungen vor. Zum einen benötigt die zu pflegende Person eine festgestellt Pflegestufe. Zum anderen hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die bisherige Pflege bereits ein halbes Jahr durch Angehörige bis zum 2.Grad bzw. durch im Haushalt lebende Personen stattfand. Als Rahmen erkennen die Pflegekassen im Regelfall den Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe an. Pflegende Angehörige stellen einfach einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegekasse – entweder persönlich vor Ort oder auch über Onlineformulare auf den entsprechenden Internetseiten. Wurde der Antrag geprüft und positiv beschieden, unterstützt die Pflegekasse finanziell die Verhinderungspflege. Dabei stehen den zu Pflegenden bzw. ihren Angehörigen verschiedene finanzielle Mittel zu. Genauere Informationen bieten etwa die Pflegekassen oder auch die Seite toll-betreuung.de.
Fazit: Die Verhinderungspflege ist eine absolute Notwendigkeit für pflegende Angehörige, um Erschöpfung oder gar Burnout zu vermeiden. Sie verfügen sogar über einen gesetzlichen Anspruch auf diese wichtige Leistung der Pflegekasse. Eine Verhinderungspflege kann sowohl durch einen zuverlässigen Pflegedienst als auch durch Privatpersonen stattfinden.