Wenn ein angehöriger verstirbt, ist das für sich genommen schon eine traurige Sache. Dennoch sind dann schnelle Entscheidungen zu treffen – es gilt, trotz allem einen kühlen Kopf zu bewahren. Darauf müssen Sie achten.
Was tun bei einem Todesfall?
Häufig versterben Menschen im Krankenhaus, was zumindest im rechtlichen Sinne positiv ist. Denn in Deutschland muss ein Arzt den Tod feststellen. Die meisten Todesfälle finden jedoch außerhalb des klinischen Umfeldes statt. In dem Fall muss trotzdem zweifelsfrei der Tod festgestellt werden. Deshalb muss ein Arzt gerufen werden – und insofern noch Hoffnung besteht, in der Zwischenzeit erste Hilfe geleistet werden. Ein Arzt wird nach dem festgestellten Tod dann die Sterbeurkunde ausstellen, mit der belegt werden kann, dass die betroffene Person wirklich verstorben ist. Auch das ist rechtlich von Bedeutung, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enden sämtliche Verträge spätestens mit dem Tod.
Das Erbe
Aber was passiert mit den Besitztümern, die der Verstorbene hinterlässt? Auch das ist rechtlich geklärt. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten ein Testament verfassen, in dem er verfügt, was mit seinem Hab und Gut nach dem Tod geschehen soll. Hat er dies nicht getan, springt Vater Staat ein, denn hier es ist gesetzlich geklärt, wer erbt, wenn es kein Testament gab. Das sind in erster Linie die Nachkommen und die Ehepartner. Wenn diese als Erbe ausscheiden (z.B. weil der Verstorbene allein lebte und keine Kinder hatte), werden weitere Verwandte gesucht. Findet sich überhaupt kein Erbe oder die Erben lehnen die Besitztümer ab, bekommt der Staat den verblieben Besitz. Das ist insofern oft eine Option, da die Erben auch mögliche Schulden erben und entsprechend begleichen müssen.
Viel Potenzial für Streitigkeiten
Egal, ob es ein Testament gab oder nicht, der Tod und das Erbe spielen häufig eine entscheidende Rolle vor Gerichten. Vielleicht fühlt sich jemand ungerecht behandelt oder die Erben werden sich im Detail nicht einig, wer was bekommt. In einem solchen Fall kann guter Rat schnell teuer werden. Das Dienstleistungsportal zum Thema Erben und Nachlass kann dabei helfen, die Nachlassabwicklung zur Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln. Das umfasst auch juristischen Beistand, denn nicht immer sind Testamente rechtlich abgesichert und wasserdicht.
Testament: Es herrscht Vertragsfreiheit
Grundsätzlich gilt auch für ein Testament die Vertragsfreiheit. Im Testament hat der Verstorbene zu Lebzeiten seinen letzten Willen niedergeschrieben und das kann er zunächst nach eigenem Ermessen tun. Man sollte jedoch beachten, dass es im Gesetzt auch das Konzept der Unverhältnismäßigkeit gibt. Wird beispielsweise die Ehefrau komplett aus dem Testament ausgenommen, obwohl sie noch lebt, wird das vor Gericht kaum standhalten. Deshalb sollte man sich als betroffener Angehöriger schon Rat holen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Wie kann eine Erbschaftshilfe beim Nachlass helfen?
Nur in Ausnahmefällen ist der Tod einer Person planbar. Entsprechend chaotisch geht es zu, wenn der Tag gekommen ist. Eine Erbschaftshilfe kann dabei helfen, das Chos zu ordnen. Dabei können die Miterben, die nicht offensichtlich sind, ermittelt werden, oder notwendige Urkunden beschafft werden. Doch selbst dann, wenn das Rechtliche geklärt ist, ist der Fall noch nicht abgeschlossen. So muss der Haushalt womöglich aufgelöst werden und das Hab und Gut verteilt oder entsorgt bzw. verkauft werden. Weiterhin müssen alle noch laufenden Verträge fristlos gekündigt werden. Wenn der Verstorbene eine Firma besaß, muss ein neuer Eigentümer dafür gefunden werden bzw. es müssen Anteile unter den Hinterbliebenen aufgeteilt werden. Natürlich müssen auch Kraftfahrzeuge abgemeldet und verkauft werden, Banken müssen informiert werden. Die ganzen Formalitäten sind Aufgaben, die nach dem Tod eines Menschen relativ zeitnah geschehen müssen, aber nur selten haben die Hinterbliebenen dafür die Nerven. Dies sind klassische Fälle, in denen eine Erbschaftshilfe unterstützend tätig werden kann.
Die Vorteile sind dabei relativ offensichtlich, denn man gibt nervigen Papierkram und schwierige Entscheidungen aus der Hand. Eine unbeteiligte und damit unvoreingenommene Partei kümmert sich um die Abwicklung. So ist eine gerechte Aufteilung noch am wahrscheinlichsten.