Ein Autounfall ist immer ärgerlich. Glück im Unglück, wenn außer dem Blechschaden kein Leben gefährdet ist und die alle unverletzt bleiben. Nach dem ersten Schock beginnt die Unfallaufnahme, wie kam es zum Schaden, wie sind die Personen beteiligt, wer ist Unfallverursacher, Versicherungsdaten werden geprüft und ausgetauscht. Zur Sicherheit ist es ratsam auch die Polizei zum Unfallort zu rufen und die Personalien aufzunehmen. Wie geht es nach dem Unfall weiter und was bieten Versicherungen ihren Versicherten zur Schadensregulierung? Was wenn das Auto finanziert ist und ein Gutachten erstellt werden muss?
Ein Unfall mit einem Kraftfahrzeug ist immer ein einschneidendes Erlebnis und bei der Nachbereitung mit Aufwand verbunden. Je nach Unfallhergang aber auch in Hinsicht des Kfz-Eigentums gilt es einige Punkte zu beachten. Bei der Frage, wann lohnt sich welche Versicherung, soll das folgende Beispiel eines finanzierten Pkw Informationen vermitteln.
Glück im Unglück wenn alle Unfallbeteiligte sachlich agieren und gut kooperieren
Bei einem Haftpflichtschaden zwischen Unfallverursacher und dem Geschädigten konnte der Unfallhergang direkt am Unfallort aufgenommen werden. Der Verursacher bestätigte die Schuldfrage und den entstandenen Blechschaden. Zum Unfallhergang: Der Fahrer des parkenden Autos sah das von hinten herankommende Fahrzeug nicht, die Fahrertür wurde geöffnet, dadurch es kam zur Kollision mit einem erheblichen Materialschaden an der kompletten Beifahrerseite des heranfahrenden und schließlich kollidierenden Pkw. Wichtig ist bereits zu diesem Zeitpunkt die Unfalldokumentation über Fotos. Dabei nicht nur den Schaden festhalten, sondern zusätzlich markante Stellen am Unfallort aufnehmen. Diese bieten Anhaltspunkte zur späteren Unfallaufbereitung.
Schadensmeldung meist auch online möglich
Nach dem Austausch der Personalien und gegebenenfalls der Anzeige anwesender Polizeibeamter muss der Verursacher den Schaden bei seiner Versicherung als Haftpflichtschaden melden. Auch der Geschädigte sollte seine KFZ-Versicherung verständigen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sich entweder in den Versicherungsunterlagen oder aber auf der Onlinepräsenz des jeweiligen Versicherers. Anbieter wie RV24 stellen ihren Kunden dort außerdem nützliche Hilfestellungen wie Unfall-Checklisten zur Verfügung – sie informieren etwa darüber, wann Feuerwehr oder Polizei gerufen werden sollten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Unfallflucht oder Gefahr der Unfallflucht besteht, Personen verletzt wurden oder die Fahrzeuge stark beschädigt wurden. Auch das Vorgehen zur Erste-Hilfe-Leistung ist ein wichtiger Aspekt bei der Unfallabsicherung und wird bei dem Versicherer gut verständlich und nachvollziehbar beschrieben.
Schwarz auf Weiß: ein Gutachten zur Schadensermittlung
Bei einem finanzierten Fahrzeug ist es wichtig den Schaden auch direkt bei der eigenen Finanzierungsstelle zu melden. Denn, nach dem Unfall verringert sich der Restwert des Autos und damit auch der Vertragsgegenstand zur Finanzierung. Spätestens an dieser Stelle ist es notwendig einen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden genau beziffert und dokumentiert. Als Geschädigter hat man das Recht den Gutachter frei zu wählen, mit einer Schadensabtretung verrechnet die Gutachtenstelle die Kosten für das Gutachten direkt mit der Versicherung des Verursachers.
Aus dem Gutachten geht hervor, wie hoch der Unfallschaden ist, was eine Reparatur kostet, ebenso den Restwert des Autos beziffert und welche Wertminderung durch den Unfall entstanden ist. Auch der Wiederbeschaffungswert eines entsprechenden gleichwertigen Pkw wird erstellt. Durch die Gutachtenerstellung wird schnell klar, ob es sich lohnt das Unfallfahrzeug reparieren zu lassen oder bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden gegebenenfalls eine Wiederbeschaffung günstiger ist.
Zusatzversicherung bei finanzierten PKW ratsam
Wenn der Autohalter zum Zeitpunkt der Finanzierung gleichzeitig eine Zusatzversicherung zur Schadensabdeckung abgeschlossen hat, dann hilft diese Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und der Ablösesumme der bestehenden Finanzierung auszugleichen. Damit ist eine Neufinanzierung eines neuen PKW sogar die günstigste Lösung für den Geschädigten. Daher gilt auch, vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung immer prüfen, welche Zusatzversicherungen sinnvoll sind.