Testament
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Testament: So verfassen Sie es richtig

Benötige ich einen Notar? Welche Inhalte soll ich vermerken? Was wird aufbewahrt? – Fragen mit denen du dich auseinander setzen solltest, wenn du deinen letzten Willen bestmöglich festhalten möchtest.

Muss ein Testament verfasst werden?

Du solltest in jedem Fall deinen letzten Willen festhalten, wenn möglich handschriftlich. Wenn nach deinem Ableben kein letzter Wille vorliegt, dann greift die gesetzliche Erfolge. Die gesetzliche Erbfolge teilt das Erbe in gleichen Anteilen an die Hinterbliebenen auf. Wer von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will, muss dies in einem Testament vermerken. Ein Verwandter oder auch ein Außenstehender kann auf diesem Weg besonders bevorzugt werden und mit einem größeren Teil des Vermögens versorgt werden. Besonders wenn komplizierte Vermögensverhältnisse vorherrschen, solltest du deinen letzten Willen unbedingt formulieren, gerade Hausbesitzer sollten einen letzten Willen festhalten, wie Fachanwälte befürworten.

Letzter Wille
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Voraussetzung: Testierfähigkeit

Um seinen letzten Willen rechtmäßig festhalten zu können, muss die Testierfähigkeit gegeben sein. Unter Testierfähigkeit ist die Voraussetzung zu verstehen, mindestens 16 Jahre alt zu sein. Dann kannst du deinen letzten Willen bei einem Notar erstellen lassen, wenn du 18 Jahre alt bist, kannst du deinen letzten Willen eigenständig festhalten. Die Testierfähigkeit kann zum Beispiel bei fortgeschrittener Demenz verloren werden. Hier gilt jedoch eine althergebrachte Regel: „Im Zweifel für den Verfasser„. Wer den letzten Willen anfechten will, muss ein neurologisches Gutachten nachweisen, welches belegt, dass der Verfasser zum Zeitpunkt des Testierens nicht testierfähig war. Gegebenenfalls solltest du deshalb die Testierfähigkeit vorab von einem Neurologen bestätigen lassen, sodass rechtliche Sicherheit gegeben ist.

Wann du ein Testament verfassen solltest und welche Möglichkeiten bestehen – Notar sinnvoll?

Wer ein Testament verfasst, beschäftigt sich auch immer mit der Endlichkeit des eigenen Lebens.
Diese Unannehmlichkeit solltest du nicht zu lange vor dich herschieben, frühzeitig seinen letzten Willen zu vermerken ist immer von Vorteil. Auch im Besitz der vollen geistigen Kräfte und beim Gefühl „kerngesund“ zu sein, ist der richtige Zeitpunkt den letzten Willen zu formulieren.
Dabei kannst du sowohl ein handschriftliches Dokument selbst verfassen oder bei einem Notar beurkunden lassen. Das sogenannte Berliner Testament werden von zwei Partnern ihre letzten Willen in einem gemeinsamen Dokument festgehalten. Eine Beurkundung beim Notar hat immer Vor- und Nachteile. Positiv anzumerken ist die rechtliche Korrektheit. Darüber hinaus müssen die Hinterbliebenen keinen Erbschein ausstellen, damit das Erbe anerkannt wird. Wer seinen letzten Willen ändern will, muss jedoch mit Problemen rechnen, du solltest deshalb das erste Dokument unbedingt in Verwahrung nehmen oder vernichten. Selbstverständlich fallen für eine notarielle Beurkundung Kosten an.

Bei einem handschriftlichen Dokument solltest du auch wirklich deine Hand benutzen und auf Hilfsmittel wie einen Computer oder eine Schreibmaschine verzichten. Gegebenenfalls kann ein Gutachter festlegen, ob ein letzter Wille gefälscht ist. Nicht vergessen werden sollte die Überschrift des Dokuments, aus der klar hervorgeht, dass der Nachlass geregelt wird, hier bietet sich z.B. das Synonym „letzter Wille“ an.
Nicht vergessen solltest du Ort und Datum und deine Unterschrift, sonstige Formvorschriften musst Du hingegen nicht berücksichtigen. Klare und eindeutig verständige Formulierungen verhindern Streitigkeiten bei den Hinterbliebenen. Ein Fachanwalt kann bei der Anfertigung des letzten Willens helfen.

Änderungen und Verfügungen

Das eigene Testament kann zu jedem erdenklichen Zeitpunkt abgeändert werden. Die Voraussetzung ist auch hier die Testierfähigkeit. Wenn du eine Änderung vornimmst, solltest du unbedingt zu einem neuen Papier greifen und deinen letzten Willen noch einmal neu dokumentieren. Das bisherige Testament ist von dir ungültig zu machen.
Wenn du als Erbe einsetzt, kannst du selbstverständlich frei bestimmen. Jedoch musst du mit einigen Einschränkungen leben. Ehegatten und Partner, eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Kinder und Enkel haben ein Recht auf einen Pflichtanteil. Der Pflichtanteil kann also nicht vollständig umgangen werden. Nicht erlaubt ist das Erbe an sittenwidrige Bedingungen zu knüpfen.

Den letzten Willen aufbewahren…

…bloß nicht in der Schreibtischschublade. Der Zufall entscheidet dann, wer es als erstes findet. Hier besteht die Gefahr das dein Dokument vernichtet wird, wenn es für den Finder zum Nachteil ausfallen könnte. Empfehlenswert ist es das Dokument beim Nachlassgericht zu hinterlegen oder denjenigen einzusetzen, der am Meisten vom Nachlass profitiert.

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