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Sicher ist sicher: Handschuhe, unverzichtbarer Bestandteil schützender Arbeitskleidung

So vielfältig, wie die beruflichen Anforderungen an Beschäftige in Industrie und Handwerk sind, so reichhaltig ist auch der Katalog an Ausstattungsmerkmalen, über die eine adäquate Arbeitskleidung gerade auch im Hinblick auf den Schutz der Hände in Gefahrenbereichen verfügen muss. Welche das im Einzelnen sein können, klärt folgender Überblick.

Hohe Anforderungen an Arbeitskleidung haben ihren Preis

Während etwa für diverse Outdoor-Arbeitskleidung Kriterien wie Wind-, Wasserdichtigkeit als auch Atmungsaktivität eine entscheidende Rolle spielen, gelten für Arbeiten mit Chemikalien oder Tätigkeiten, die thermischen Risiken ausgesetzt sind, andere Anforderungskriterien. Die jeweilig notwendigen Eigenschaften schlagen sich in entsprechenden Normierungen nieder, die der Gesetzgeber für die Schutz-Belange auf den Plan gerufen hat.

Allen Typen von Arbeitskleidung im Allgemeinen, und Handschuhen im Besonderen gemeinsam ist ein höherer Maßstab in punkto Qualität, der an geeignete Arbeits- und Schutzkleidung gelegt wird. Zudem muss gerade Schutzkleidung im engeren Sinne stets auf dem neuesten technischen Stand sein.

Letztlich verfolgt jede Art von Arbeitskleidung den Zweck, sich jenseits äußerer Widrigkeiten voll auf die eigentlichen Aufgaben konzentrieren zu können, um ungestört höchste Leistung und Effektivität zu erzielen.

Alle Anforderungskriterien zusammengenommen schlagen sich zwangsläufig jedoch auch in einem höheren Preisniveau entsprechend robuster und widerstandsfähiger Arbeitskleidung gegenüber herkömmlicher Kleidung nieder.

Um Arbeitskleidung bequem online zu kaufen hat sich eine ganze Reihe fachspezifischer Webseiten und spezialisierter Online-Portale am Markt etabliert, die zudem sachkundige Hilfestellung bei Auswahl und Fragen aller Art rund um das Thema Arbeitskleidung leisten können. So werden Experten bei Arbeiten, in denen Betroffene jeweils mit diversen Chemikalien, Säuren und Laugen in Berührung kommen, insbesondere den Griff zu Schutzhandschuhen empfehlen, die nach DIN EN 388 und EN 374 zertifiziert sind.

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und somit auch Schutzhandschuhe werden dabei nach PSA-Richtlinie 89/686/EWG generell in die Kategorien I, II und III eingeordnet.

Einfache Arbeitskleidung zum Schutz vor geringen Risiken: Kategorie I

Umfassender Schutz fängt im Kopfbereich an und hört an den Füßen auf. Die Kategorien-Einteilung spiegelt den Gefährdungsgrad wieder, vor der die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützen soll. PSA der Kategorie I deckt ein Spektrum an Anwendungsszenarien ab, in denen Betreffende geringeren Risiken wie

– oberflächlichen mechanischen Verletzungen
– schwach aggressiven Reinigungsmittel wie etwa verdünnten Reinigungslösungen
– Hitzeeinwirkung bis zu 50 Grad

ausgesetzt sind. Die EU Richtlinie für PSA hat dabei einen klaren Vorgabenkatalog für die Hersteller im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) definiert, um die Produkte mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung deklarieren zu dürfen, an der sich Verbraucher orientieren können.

Voraussetzung für eine Schutzkleidung gegen Regen oder Handschuhe für Gartenarbeiten der Kategorie I ist, dass Betreffende geringfügige Risiken, die von schädlichen Einwirkungen resultieren können, selbst leicht wahrnehmen, abschätzen und gegebenenfalls relativ leicht beheben können.

Hier kommt vor allem die allgemeine Europa-Norm EN 420 für Handschuhe zum Tragen. Sie legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu

– Gestaltungsgrundsätzen
– Handschuhkonfektionierung
– Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit sowie
– Komfort und Leistungsvermögen

fest.

Unter die Kategorie fallen üblicherweise

– Gartenhandschuhe und
– Spülhandschuhe.

Komplexe Anforderungen zum Schutz der Hände – Handschuhe nach Kategorie III

Demgegenüber soll eine eine komplexe PSA der Kategorie III gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen. Hier geht der Gesetzgeber bei einer Einstufung in die höchste Gefahrenklasse davon aus, dass der Betreffende die unmittelbare Auswirkung und Konsequenz einer drohenden Gefahrenquelle nicht rechtzeitig erkennen kann.

Je nach Tätigkeit fallen in Kategorie III spezielle Schutzhandschuhe

– zum Umgang mit Chemikalien
– für medizinische Zwecke sowie
– im Kontakt mit extrem hohen oder niedrigen Temperaturen (Brandbekämpfung, Schweißarbeiten, Arbeiten in kalter Umgebung unter -50 Grad).

Zum Schutz gegen Chemikalien und/oder Mikroorganismen in medizinisch-technischen Bereichen allein ist die EN 374 maßgebend, jenseits mechanischer Beanspruchung.

Die EN 374 gilt in Verbindung mit der Grundnorm DIN EN 420 und besteht aus drei Teilen:

– EN374-1: Terminologie und Leistungsanforderung
– EN374-2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration
– EN374-3: Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation

von Chemikalien

Unterschieden wird bei Chemikalienschutzhandschuhen zwischen einfachen und vollwertigen Schutzhandschuhen, die jeweils durch ein Symbol (Erlenmeyerkolben für chemische Gefahren oder Becherglas für Wasserfestigkeit und geringeren Schutz gegen chemische Gefahren) deutlich gekennzeichnet sind.

Je nach der Zeit, die eine chemische Substanz benötigt, um durch den Handschuh zu dringen, wird eine entsprechende Schutzindex-Klasse von 1 bis 6 vergeben. Zwölf Chemikalien – von A für Methanol bis L für 96prozentige Schwefelsäure – kommen für eine Bewertung des Handschuhs auf den Prüfstand.

Um die höchste Schutzklasse zu erzielen, muss ein Schutzhandschuh dabei mindestens 80 Stunden für mindestens drei der zwölf Prüfchemikalien undurchdringbar sein. Für Klasse 3 reicht eine Stunde aus.

Um thermische Risiken zu minimieren müssen entsprechende Schutzhandschuhe die Norm EN 407 gegen Hitze oder EN 511 gegen Kälte erfüllen.

Während Schutzhandschuhe für Feuerwehrleute (EN 659), isolierende Ausführungen für Elektriker (EN 609039), für manuelles Schweißen (EN 12477) und spezielle Strahlenschutzhandschuhe (EN 421) noch über zusätzliche Schutzfunktionen jenseits von Temperaturextremen verfügen, sind Schutzhandschuhe nach EN 407 und 511 primär zum Schutz gegen thermische Risiken ausgelegt.

Hierbei stehen für EN 407 sechs Prüfungskriterien

– Brennverhalten
– Kontaktwärme
– Konvektive Hitze
– Strahlungswärme
– Belastung durch kleine Spritzer geschmolzenen Metalls
– Belastung durch große Mengen flüssigen Metalls

zur Bewertung an, für EN 511 dagegen drei:

– Konvektive Kälte
– Kontaktkälte
– Wasserdichtigkeit.

Je nach erzieltem Wert wird ein Bewertungsschlüssel von 0 bis 4 vergeben. Je höher der Wert, desto besser ist das Prüfergebnis. Der Wert „X“ wird dann vergeben, wenn in einem bestimmten Kriterium keine Prüfung durchgeführt wurde.

Das jeweilige Symbol (Flamme für EN 421, Eiskristall für EN 511) erscheint dann durch die entsprechende sechststellige (dreistellig für EN 511) Zahlenfolge als Prüfergebnis ergänzt.

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