Rentner
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Rentenerhöhung 2016: Pensionäre in der Steuerpflicht

Seit dem ersten Juli dieses Jahres ist die Rente gestiegen. Das bringt für viele Senioren nicht nur mehr Geld, sondern auch eine neue Steuerpflicht im Leben. Der Bundesfinanzminister rechnet mit einem Zusatzplus von 720 Millionen Euro.

160.000 Rentner sind jetzt steuerpflichtig

Die Rentenerhöhung vom ersten Juli dieses Jahres wird für viele Rentenbezieher schmaler ausfallen, als sie sich vielleicht erhofft haben. Denn durch die größte Rentenerhöhung seit 23 Jahren (im Westen: 4,25 Prozent, im Osten: 5,95 Prozent) sind etwa 160.000 Rentner steuerpflichtig geworden und werden somit zur Einkommensteuer herangezogen. Im nächsten Jahr sollen es schon 4,4 Millionen Rentner sein, die wieder mit dem Fiskus Bekanntschaft machen – jeder fünfte der insgesamt 20 Millionen von ihnen. Durch die Erhöhung kommen im nächsten Jahr voraussichtlich zusätzliche 720 Millionen Euro in die Staatskasse hinein. Was man als Rentner bei drohender Einkommensteuer wissen sollte, ist hier nachzulesen.

Schrittweise ansteigende Besteuerung

Hintergrund des Ganzen ist das Inkrafttreten der Rentenbesteuerung vor über 15 Jahren, am ersten Januar 2005. Die Regelung sieht bis zum Jahr 2040 eine in Schritten ansteigende Besteuerung der Altersbezüge vor. Davon ist Jahr für Jahr eine steigende Anzahl von Rentnern betroffen. Das heißt: Wer im Jahr 2005 erstmals Rente bezog, dessen Bezüge werden zu 50 Prozent besteuert. Wer dieses Jahr in Rente geht, muss bereits 72 Prozent seiner Altersbezüge besteuern. Im Jahr 2040 sind es dann die vollen hundert Prozent. Durch Rentenerhöhungen werden Renten, die über dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro pro Jahr liegen, steuerpflichtig. Betroffene Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben – das versetzt sie allerdings auch in die Lage, Ausgaben, etwa für durch Krankheit entstandene Kosten oder Vorsorgemaßnahmen, abzusetzen. Haben Rentner Alterseinkünfte aus mehreren Quellen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das sie mit Forderungen vom Finanzamt rechnen müssen. Zu diesen Zusatzeinkommen gehören Riester- und Rürup-Renten ebenso wie Betriebsrenten, Kapital- und Mieteinkünfte oder Nebenverdienste.

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