Wer einen Kurzurlaub im europäischen Ausland verbringen möchte, kann in aller Regel auf eine Reisekrankenversicherung verzichten. Denn ein grundlegender Versicherungsschutz besteht innerhalb der EU und in der Schweiz durch die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Anders hingegen sieht es bei Fernreisen aus. Haben die Reisenden einen Unfall oder brauchen aus einem anderen Grund medizinische Hilfe, bleiben sie auf ihren Kosten sitzen. Es sei denn, sie haben eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, welche die Kosten für die Versorgung im Krankheitsfall übernimmt.
Warum Reisende in Europa auf eine Versicherung verzichten können
Auf der Rückseite ihrer Versicherungskarte befindet sich bei Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung die sogenannte European Health Insurance Card. Das berechtigt die Versicherten zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen, sofern diese unmittelbar notwendig ist. Das ist beispielsweise bei einem Notfall wie einer Virusinfektion oder einem Knochenbruch der Fall.
Gültig ist dieser Versicherungsschutz innerhalb der Europäischen Union, aber auch in einigen weiteren Staaten wie etwa der Schweiz oder Großbritannien. Allerdings gibt es von Staat zu Staat Unterschiede. In einigen Ländern gibt es nach der Vorlage der Karte eine kostenlose Behandlung. In anderen dagegen gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Das heißt: Der Urlauber aus Deutschland muss zunächst einmal die Rechnung für die Behandlung selbst zahlen und bekommt diese von seiner Krankenkasse zurückerstattet. Das gilt jedoch nicht für Leistungen wie beispielsweise eine Krankenhauspauschale oder eine Praxisgebühr.
Wann ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll?
Sinnvoll ist eine Reisekrankenversicherung für den Urlaub in jedem Fall, wenn die Reisenden eine Fernreise unternehmen möchten. Sie können die Versicherung ganz bequem über das Internet abschließen und müssen dafür lediglich einige Angaben in der Eingabemaske machen. Dazu gehören zum Beispiel die Zahl der versicherten Personen, Angaben wie etwa das Geburtsdatum der zu versichernden Personen und natürlich der gewünschte Beginn des Versicherungsschutzes. Der Abschluss einer Versicherung empfiehlt sich aber auch für Reisende, die nur kurzzeitig ein Ziel außerhalb der Europäischen Union ansteuern. Denn einige Versicherungen bieten den entsprechenden Schutz auch bei kurzzeitigen Aufenthalten von bis zu sechs Wochen binnen eines Versicherungsjahres an.
Unverzichtbar ist die Versicherung für Reisende, die ihren Urlaub sportlich aktiv gestalten wollen oder die längere Zeit im Ausland bleiben wollen. Denn je länger die Reise dauert, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Urlauber medizinische Hilfe in Anspruch nehmen muss. Ohne Versicherungsschutz müssen sie die Kosten für ihre Versorgung nämlich selbst tragen. Und diese können in einigen Ländern – je nach Art der Erkrankung – durchaus so hoch sein, dass sie für die Reisenden existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.