Oftmals ist es gar nicht so einfach, den Reiseveranstalter bei der Buchung von nicht vorhandenen Wunsch nach einer Reiseabbruchversicherung zu überzeugen. Du wirst als Kunde stellenweise förmlich dazu gedrängt, eine Versicherung in dem Bereich abzuschließen und somit vorzubeugen, solltest du aus unterschiedlichen Gründen die Reise nicht antreten können. Doch nicht immer lohnt sich eine Reiseabbruchversicherung und sollte daher nur abgeschlossen werden, wenn sie dir als potenzieller Urlauber sinnvoll erscheint. Vor allem bei sehr günstigen Angeboten ist nicht selten ein sprichwörtlicher Haken dabei. Im Gegensatz zur Skepsis gegenüber der Versicherung steht aber ein Aspekt, der auch nicht zu unterschätzen ist. Dass eine Reise immer und ohne Komplikationen angetreten werden kann ist nicht garantiert. Aus unterschiedlichen persönlichen oder gesundheitlichen Gründen kann es zum Abbruch nach der Buchung und somit zur Stornierung der Reise kommen. Möchtest du hier nicht auf den Kosten sitzen bleiben und dich lieber absichern, ist eine Reiseabbruchversicherung eine weise Entscheidung. Vor allem für Vielbucher oder Familien kann sich diese Versicherung als nützliche und kostensparende Absicherung erweisen und vor finanziellen Einbußen schützen.
Wann die Versicherung Kosten übernimmt
Auch mit einer Reiseabbruchversicherung ist es aber nicht gewährleistet, tatsächlich den gezahlten Reisepreis zurückerstattet zu bekommen. Die meisten Anbieter haben nicht nur sehr strenge Kriterien zur Rückerstattung, sondern auch sehr hohe Selbstbeteiligungen. Vor allem bei günstigen Städtereisen kann es sich oftmals nicht lohnen, bei Reiseabbruch auf die Versicherung zurückzugreifen und nur einen geringen Teil erstattet zu bekommen. Bei teuren Reisen und Fernreisen hingegen, kann sich die Versicherung aber durchaus auszahlen, sollte einer dieser Punkte für die Stornierung und Inanspruchnahme der Reiseabbruchversicherung verantwortlich sein:
- ein schwerer Unfall
- ein familiärer Todesfall
- eine Krankheit die mit Krankschreibung bescheinigt wird
- Elementarschäden am Eigenheim
- Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (nur wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss erwerbslos war)
- unvorhergesehene Arbeitslosigkeit.
Nicht erstattet werden Kosten, sollte:
- die Arbeitslosigkeit zur Buchung bekannt gewesen sein
- der Versicherungsnehmer zwar krank, aber nicht reiseunfähig ist
- ein Todesfall sich im Freundeskreis ereignet
- Unfälle nicht belegbar sind.
Nicht zu verwechseln ist die Reiseabbruchversicherung mit einer Reiserücktrittsversicherung, die schon vor der Buchung einer Reise abgeschlossen wurde. Auch wenn die vertraglichen Bedingungen und Kriterien zur Rückerstattung ähnlich sind, gibt es gravierende Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen.
Pro und Kontra zur Abbruchversicherung
Es gibt mehr Gründe, die für eine Versicherung bei Reiseabbruch, als gegen eine adäquate Absicherung sprechen.
Pro:
- unvorhergesehene Ereignisse laut Vertragsbedingungen bedeuten keine finanziellen Einbußen
- günstiges Verhältnis von Preis und Leistung
- gilt auch für Schiffsreisen, Rundfahrten und Kurzreisen
- kompetente und zeitnahe Abwicklung zur Rückerstattung
- bei belegbaren Gründen für den Abbruch keine Wartezeit bei der Rückzahlung der Reisekosten
Kontra:
- meist nur mit Selbstbehalt buchbar
- muss 15 – 20 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden
- kostet zusätzlich zur Buchung Geld
- ohne Tarifvergleich meist sehr teuer
- haftet nicht bei vorhersehbaren Gründen die zum Abbruch führen
- bei Schiffreisen meist sehr hochpreisig und in keiner Relation zum Reisepreis
Um mit der Reiseabbruchversicherung keinen Schiffbruch zu erleiden und zu hohe Prämien für geringe Leistungen zu zahlen, sollte der Anbieter immer mit Bedacht und nach einem ausgiebigen Vergleich gewählt werden. Dabei sollte nicht nur der Preis, sondern vor allem die Kompetenz der unterschiedlichen Anbieter in direkter Gegenüberstellung betrachtet werden. Anhand von Rezensionen anderer Versicherungsnehmer kannst du dir einen Einblick verschaffen und dich über die Abwicklung im Versicherungsfall informieren. Abzusehen ist von einer Reiseabbruchversicherung, die dir direkt im Reisebüro empfohlen wird. Hier kannst du in der Regel davon ausgehen, dass es sich nicht um einen günstigen, sondern um einen mit dem Reisebüro zusammen arbeiten Anbieter handelt.
Die Reise finanziell absichern
Unvorhergesehene Geschehnisse können die Freude auf den Urlaub trüben und sogar dazu führen, dass die bereits bezahlte Reise abgebrochen werden muss. Kommt es zu einer Krankheit, einem Unfall oder einer sonstigen unvorhersehbaren Beeinträchtigung während der Reise, haftet die Reiseabbruchversicherung, wenn die Gründe ohne Verschulden des Versicherungsnehmers aufgetreten sind. Sollte ein Schaden durch Naturgewalten oder Streiks entstehen, kommt die Abbruchversicherung in den meisten Fällen nicht für die entstandenen Kosten auf, auch wenn es sich um ein unvorhergesehenes und nicht vom Versicherungsnehmer verschuldetes Ereignis handelt. Diese Form der Versicherung zahlt bei schwerwiegenden Fällen, die einen Abbruch der Reise nach sich ziehen. Für Familien muss für jeden Reisenden eine separate Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden, was die Kosten durchaus sehr hoch ansetzen kann. Bei teuren Reisen lohnt sich die Absicherung immer, da die Kosten trotz Prämie und Selbstbehalt weit unter dem Verlust liegen, der bei Reiseabbruch entstehen würde. Für wen sich die Versicherung lohnt solltest du prüfen, in dem du Kosten, Selbstbehalt und Versicherungsprämie gegenüber stellst und die Relation betrachtest. Übersteigt der Reisepreis alle Kosten zur Absicherung, erweist sich die Entscheidung für eine Abbruchversicherung als richtig und kostensparend. Gründe für einen Reiseabbruch treten meist unvorhergesehen auf und können ohne Versicherung noch höhere Folgekosten nach sich ziehen.