Hospiz

Pflegekräfte aus Osteuropa

Im Alter werden die selbstverständlichsten Dinge zu echten Herausforderungen. Doch die meisten Menschen wünschen sich, auch weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können. Der Umzug in ein Pflegeheim oder eine Seniorenresidenz ist häufig nur die letzte Wahl.  Doch die Pflege zuhause ist besonders kostspielig. Wenn sie von einer deutschen Pflegekraft ausgeführt wird, übersteigt das meist schnell die finanziellen Möglichkeiten.  Ganz anders sieht das allerdings bei den Pflegekräften aus Osteuropa aus. Diese sind häufig genauso gut ausgebildet und können damit die gleichen Leistungen erbringen. Durch die geringeren Einkommen in Osteuropa verlangen sie jedoch einen geringeren Lohn.  Solange es sich bei dem Herkunftsland tatsächlich auch um ein Land handelt, das Mitglied in der Europäischen Union ist, fallen kaum bürokratische Hürden an.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit macht es möglich

Die so genannte Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht es, dass seit dem 1. Juli 2015 auch Bürger aus anderen europäischen Ländern in deutschen Haushalten angestellt werden dürfen. Durch die Tatsache bedingt, dass es immer mehr ältere Menschen hierzulande gibt und diese die immensen Kosten für die Pflege durch deutsche Fachkräfte nicht mehr aufbringen können, sah sich die Regierung verpflichtet zu handeln. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wurde deshalb aus genau diesem Grund eingeführt.  Eine Erlaubnis der Arbeitsagentur ist für die Anstellung nicht mehr nötig.
Allerdings muss keine direkte Anstellung vorgenommen werden. Alternativ ist es auch möglich eine Agentur zu beauftragen. Die inländischen Dienstleister kümmern sich um die Vermittlung und stellen bestimmte Kriterien an die Pflegekräfte, um eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen. Neben den fachlichen Kenntnissen, sind dafür auch die Sprachkenntnisse entscheidend.

Der Leistungsumfang der Pflege

Wenn mit dem Gedanken gespielt wird, eine Pflegekraft aus Osteuropa zu beschäftigen, dann muss dabei auch der Leistungsumfang beachtete werden. Die Pflegekraft darf zur 24-Stunden-Rufbereitschaft eingesetzt werden.

Die Suche nach der 24 Stunden Betreuung

Es wurde bereits angesprochen, dass es sinnvoll sein kann eine Vermittlungsagentur zu nutzen. Denn diese sucht die passende Pflegekraft nach den Wünschen der Kunden aus. Besonders wichtig ist dabei, dass die fachlichen und die sprachlichen Kenntnisse ausreichend sind. Die Vermittlung ist in diesem Fall allerdings nicht kostenlos. Wenn es sich um einen seriösen Anbieter handelt, wird auch immer eine transparente Aufstellung der anfallenden Kosten einsehbar sein. Unterteilt wird dabei meist in Pflege-, Haushalts- und Betreuungskräfte – zu realisieren mit der 24 Stunden Pflege. Deshalb sollte zunächst überlegt werden, welche Dienste genau in Anspruch genommen werden müssen. Die Agentur wird daraufhin Personalvorschläge unterbreiten.  Die Kunden sollten sich Nachweise über die Berufsausbildung der Fachkraft zeigen lassen. Auch Sprachzertifikate gewähren einen Überblick über die Qualifizierung. Auch die bisherige Arbeitserfahrung ist entscheidend.

Die Kosten für die Pflegekraft

„Eine Pflegekraft aus Osteuropa ist, wie bereits erwähnt deutlich kostengünstiger als eine deutsche Pflegekraft“ meint die 24-h Betreuerin der PerVita24Je erfahrener und je besser die Ausbildung der Pflegekraft ist, desto höher werden die Kosten natürlich ausfallen. Denn auch in Osteuropa weiß man um den Pflegenotstand in Deutschland. Immer mehr pflegebedürftige Personen können sich die Pflege zuhause von einer deutschen Fachkraft nicht mehr leisten.  Der Arbeitgeber hat auch in diesem Fall die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft zu entrichten.

Entlassung durch die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung kann einen Teil der entstehenden Kosten abdecken. Allerdings müssen dafür natürlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss mindestens die Pflegestufe 0 vorliegen. Dabei handelt es sich um eine stark eingeschränkte Alltagskompetenz. Die zu pflegende Person ist somit nicht mehr in der Lage ihren Alltag selbst zu bestreiten.
In diesem Fall muss eine hauswirtschaftliche Versorgung und die Grundpflege vorgenommen werden. Die Pflegekasse bestimmt in diesem Fall allerdings den Pflegedienst, der dies übernimmt. Die Pflegekraft aus Osteuropa muss diese Anforderung somit erfüllen

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