Im Bundesland Hessen startete die zum Oktober 2015 geplante Mietpreisbremse erst mit Verzögerung. Inzwischen liegen nicht nur aus Städten wie Frankfurt und Wiesbaden erste Ergebnisse zur Wirksamkeit zur Mietregulierung vor. Auch aus den anderen Bundesländern, insbesondere in den Ballungsgebieten und Großstädten zeigen Veröffentlichungen vor allem eines, nämlich kaum nennenswerte Verbesserungen in Bezug auf Mieterhöhungen und den jeweils vorliegenden Mietspiegeln. Schutzvereine hatten mit mehr Einsprüchen seitens der Mieter gerechnet.
Finanzielles Risiko für Vermieter bei Mietausfall
Die Problematik von Rechten und Pflichten eines Mietverhältnisses wird grundlegend über einen schriftlichen Mietvertrag geregelt. Die darin vermerkten Paragrafen dienen der rechtlichen Grundlage zwischen den Vertragsparteien bei Unklarheiten oder Streitigkeiten. Wenn der Mieter in Rückstand der monatlichen Zahlungen gerät oder seinen Pflichten nicht angemessen nachkommt, dann verbleibt dem Vermieter die Möglichkeit seine Rechte notfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Dieser Schritt ist oftmals die einzig mögliche Handhabe gegenüber zahlungsunwilligen Mietern. Es kann aber bereits schon helfen, wenn der Vermieter auf sein Vermieterpfandrecht aufmerksam macht und eine Kündigung des Mietverhältnisses ankündigt.
Wie steht es derzeit mit der neu eingeführten Mietpreisbremse?
Auf der anderen Seite stehen Vermieter ebenso vor der Pflicht das Mietrecht zu befolgen und danach zu handeln. Ein großes Problem, insbesondere in den Großstädten ist die Diskrepanz zwischen üblichen Mietpreisen und den tatsächlichen monatlichen Abschlagsforderungen, insbesondere nach einer Erhöhung bei Neubezug einer Immobilie. Während in Teilen des Ruhrgebiets ca. 8 Euro je Quadratmeter verlangt werden, steigen die Preise in Städten wie München, Berlin oder Frankfurt auf das Doppelte und darüber hinaus, Tendenz steigend.
Um zu regulieren, sollte die Mietpreisbremse dort greifen, wo die Preise immer stärker ansteigen, besonders dann, wenn eine Wohnung neu vermietet wird. Laut Gesetz darf der neue Abschlag nicht mehr als 10 Prozent der sonst örtlich üblichen Miete betragen. Die Hessenschau berichtete im Mai 2016 über die nicht unbedingt erwartete Ruhe auf dem Wohnungsmarkt. Der Mieterschutzbund hat seit dem Inkrafttreten vor einem halben Jahr noch keinen einzigen Fall der Beschwerde durch Mieter erhalten. Das war so nicht zu erwarten und die Mieterschützer zeigen sich deshalb verwundert.
Greift die Maßnahme zur Mietpreiserhöhung?
Ein Grund der so nicht zu erwarteten Zurückhaltung ist die Lage des engen Wohnungsmarktes in den Großstädten. Viele Wohnungssuchende sind froh, wenn sie den Zuschlag für die Mietimmobilie erhalten und verzichten auf eine Überprüfung angemessener monatlichen Kosten. Eine Aufforderung zur Auskunft an den Vermieter hinsichtlich der regulären Miete wäre gleichbedeutend mit einer Absage als potenzieller Mieter.
Im Berliner Bundesrat macht sich derzeit Bausenator Andreas Geisel von der SPD für eine Initiative stark. Darin geht es um eine Bußgeldverordnung gegenüber Vermieter die gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Ein Problem ist die fehlende Transparenz der Mietveränderungen nach einem Mieterwechsel, kaum ein Neumieter weiß von der Höhe der bisherigen Monatszahlungen, und müsste die Auskunft darüber notfalls einklagen.
Zumindest in Frankfurt wird es erst im Jahr 2018 eine aktuelle Datenerhebung geben. Erst dann gibt es eine Auskunft, wie sich die Wohnungsmieten verändert haben und ob die Mietpreisbremse tatsächlich greift.