Diese Steuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die zum Jahresende für erhaltenen Lohn geschuldet wird. Die tatsächliche Steuerschuld wird im Zuge der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr festgestellt. Die Lohnsteuer, die abzuführen ist, wird auf die Einkommenssteuer angerechnet. Die Wahl der Steuerklasse hat nichts mit der endgültigen Steuerschuld zu tun. Bei zuviel gezahlter Lohnsteuer bekommt man eine Einkommenssteuererstattung im Rahmen der Steuererklärung.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, bis 31.5. des folgenden Jahres den Lohnsteuerausgleich im Zuge der Steuererklärung zu beantragen. Die Frist ist noch verlängerbar. Auch wenn man die Steuererklärung beim Steuerberater anfertigen lässt, hat man länger Zeit. Grundsätzlich ist die Steuererklärung freiwillig. In gewissen Fällen ist sie Pflicht, und zwar wenn du einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, wenn du zeitgleich den Lohn von mehreren Arbeitgebern erhältst oder wenn du oder dein Partner z.b. Steuerklasse 5 nützt oder du gewisse Lohnersatzleistungen beziehst, die einen Wert von 410 Euro übersteigen. Auch wenn Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitsgeld, Kranken- oder Mutterschaftsgeld kassiert wird, muss eine Steuererklärung gemacht werden. Wenn man kein Arbeitnehmer ist und Einkünfte von mehr als 7.834 als Lediger hat (bei Verheirateten gilt ein Betrag von 15668 Euro) oder wenn man als Rentner mehr als 16000 Euro bekommt, muss man auch eine Erklärung abgeben.
Beim Abgeben der Steuererklärung online ist eine geeignete Software zu nutzen, diese erhält man ab 15 Euro. Auch über ELSTER lässt sich elektronisch die Lohnsteuererklärung abgeben und an das Finanzamt schicken. Die Benutzereingaben werden hier geprüft, das Programm hat aber keine beratenden Functions.
Wann sich die Steuererklärung lohnt
Die Abgabe einer Lohnsteuererklärung lohnt sich, wenn man diese Ausgaben hatte: Werbungskosten über 1000 Euro, wie Arbeitsfahrten, Fachliteratur, Doppelte Haushaltsführung. Auch bei Sonderausgaben, die eine Pauschale von 36 Euro jährlich übersteigen, bei Kirchensteuerzahlung, ausbildungskosten, außergewöhnlichen Belastungen (Bildungskosten auch für die Kinder, Scheidungsgebühren, krankheitsbedingte Kosten, Aufwendungen aufgrund Behinderungen, Pflegekosten) lohnt sich eine Steuererklärung. Bei Heirat, Lohnsteuerklassenänderung, Geburt von Kindern, haushaltsnahen Dienstleistungen (wenn Handwerker oder Haushaltshilfen beschäftigt werden) bekommt man etwas vom Staat zurück. Desweiteren wird etwas rückerstattet bei Verlusten aus Vermietung, Sparen und Anlegen (1211 Euro können steuerfrei eingenommen werden an Zinsen). Nebeneinkünfte eines Angestellten bis zu einer Höhe von 820 Euro werden durch Härteausgleich milder besteuert. Rentner wie Pensioniäre ab 65 sind auch begünstigt. Auch Parteispenden sind bedingt absetzbar.
Weitere Infos zur Steuer und Lohnsteuerklärung
Der Staat nimmt mit der Lohnsteuer automatisch mehr ein als ihm zusteht. Doch nur jeder Dritte gibt bundesweit eine Lohnsteuerklärung ab. Somit verzichten deutsche Bürger insgesamt jährlich auf eine Milliarde Euro. Doch 90 Prozent derjenigen, die eine Steuererklärung abgeben, erhalten etwas vom Staat zurück, durchschnittlich 823 Euro nämlixh. Die meisten glauben dennoch, dass ihr Lohn zu gering ist, dass das Ausfüllen der Formulare zu schwierig ist,…
Tipp: Sollten Sie sich nicht auskennen, ist es Ratsam sich professionelle Hilfe bei der Lohnsteuer zu suchen.
Vereinfachte Steuererklärung, einige Tipps
Es gibt auch die vereinfachte Steuererklärung. Sie ist lediglich für Arbeitnehmer gedacht, die keine speziellen Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen haben, weil diese im Formular nicht berücksichtigt werden. Diese Steuererklärung ist für Ferialarbeiter, Studenten, … gedacht. Nicht geeignet ist die vereinfachte Steuererklärung für Leute die mehr 801 Euro monatlich als Zinsen erhalten als Alleinstehender, bzw. für Ehepaare, die bis 1602 Euro an Zinsen bekommen. Auch ungeeignet ist sie für Zinsenbezieher aus privaten Krediten, aus ausländischen Kapitalanlagen, …
Zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Damit man das monatliche Nettogehalt erhöhen kann, kann man einen Antrag auf die Ermäßigung der Steuer stellen. Aufgrund diesen Antrags wird der sogenannte Freibetrag eingetragen, und zwar auf der Lohnsteuerkarte. Dadurch wird die zuviel bezahlte Steuer herabgesetzt im nachhinein. Ehegatten können durch eine geschickte Wahl der Steuerklasse das Nettogehalt steigern. Der Nachteil dabei ist, dass am Jahresende die Einkommenssteuererklärung abzugeben ist, auch wenn keine anderen Einkunftsarten bestehen. Denn es muss nachgewiesen werden, dass die angegebenen Belastungen tatsächlich bestanden. Das Ender der Frist ist der 30.11. 2014 für das Jahr 2014. Der Antrag ist auszufüllen und samt Lohnsteuerkarte an das Finanzamt zu schicken.
https://www.youtube.com/watch?v=hgdT-WzDFtM
Näheres zur Wahl der Lohnsteuerklasse
Die Lohnsteuer wie der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden gemäß der in die Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse eingenommen. Steuerklassen sind nichts anderes als eine Arbeitserleichterung für Arbeitgeber – sie werden durch diverse Freibeträge definiert, wie den Grundfreibetrag, den Pauschbetrag für Werbungskosten wie Sonderausgaben, die Vorsorgepauschale, die Alleinerziehendenentlastung und den Kinderfreibetrag. Geregelt sind die Lohnsteuerklassen im EStG. Für Arbeitgeber ist die in die Steuerkarte eingetragene Steuerklasse auch verbindlich. Die Steuerklasse 1 erfasst Alleinstehende, Ledige, getrennt Lebende wie Geschiedene oder Verwitwete. Steuerklasse 2 umfasst Allerziehende, denen ein Entlastungsbetrag zusteht. Steuerklasse 3 erfasst Verheiratete, die einen Ehegatten haben, der Steuerklasse 5 beantragte oder deren Ehegatte gar nicht erwerbstätig ist. Steuerklasse 4 gilt für Verheiratete Partner, die beide berufstätig sind und beide diese Steuerklasse haben. Steuerklasse 5 erfasst Verheiratete mit einem Ehepartner, der Steuerklasse 3 beantragte – somit ratsam für Besserverdienende. Steuerklasse 6 erfasst Leute, die ein zweites Arbeitsverhältnis aufweisen. Die Wahl einer Steuerklasse kann nur die Höhe der Lohnsteuervorauszahlung beeinflussen und damit die Höhe der Nettolohnauszahlung im Zuge eines Jahres. Die tatsächliche Höhe der Einkommenssteuer wird im Zuge der Lohnsteuererklärung des darauffolgenden Jahres fixiert.