Haushaltnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung absetzen

Wer Haushaltshilfen, Selbstständige oder Firmen mit Haushaltstätigkeiten beauftragt, kann die Kosten für diese Arbeiten steuerlich geltend machen. Dies kann am Ende des Jahres einen großen Einfluss auf die Steuererklärung und eventuelle Erstattungen oder Nachzahlungen haben. Worum es sich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen handelt und wie diese vom Finanzamt behandelt werden, erklärt dieser Artikel.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Wichtig bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist, dass sie von einem selbstständigen Dienstleister oder einer entsprechenden Agentur ausgeführt wurden. Die Leistungen umfassen unter anderem:

  • Die Reinigung der Wohnung (Haushaltsreinigung, Fensterputzen, Kehrdienste)
  • Umzugshilfen
  • Gartenpflege (Rasenmähen, Schneiden)

Können Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen?

Bewohner von Mietswohnungen könne ihre Nebenkosten steuerlich absetzen, wenn sie im Rahmen der Nebenkosten für die Dienstleistungen aufkommen. Beauftragt der Vermieter beispielsweise eine Gartenpflegefirma mit dem regelmäßigen Mähen des Rasens, und legt die Kosten für diese Arbeiten auf seine Mieter um, können diese die Ausgaben geltend machen. Grundsätzlich sind die Umlagen in der jährlichen Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Diese reicht als Bescheid für das Finanzamt aus. Welche Ansprüche Mieter haben, wenn ihr Vermieter der Kostendarlegung nicht nachkommt, erfahren sie bei Fachanwalt.de.

Wie werden die Dienstleistungen steuerlich behandelt?

Um die haushaltsnahen Dienstleistungen bei der Steuererklärung geltend zu machen, muss eine ordentliche Rechnung vorliegen. Zudem darf der Betrag nicht bar bezahlt worden sein, sondern muss auf das Konto des Empfängers überwiesen sein. Gleichgestellt sind Verrechnungsschecks, Daueraufträge und Einzugsermächtigungen.

Alle Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können mit bis zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Für die Tätigkeiten von versicherungspflichtigen Angestellten, Selbstständigen und Firmen gilt jedoch eine Grenze 4.000 Euro im Jahr.

Geringfügig Beschäftigte können nur mit einem Betrag von maximal 510 Euro steuerlich gewertet werden. Auch die Kosten für Handwerker sind auf 1.000 Euro im Jahr begrenzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten mit anderen Dienstleistungsausgaben zu kombinieren. Oftmals ist keine genaue Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten gegeben, sodass sich nicht mit Sicherheit bestätigen lässt, dass die Gartenpflege nicht von einem Handwerker ausgeführt wurde.

Wo werden die Kosten in der Steuererklärung aufgeführt?

Im Mantelbogen sind die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen zwischen Zeile 69 und 73 anzugeben. Hier sind sowohl Festangestellte wie auch die freien Hilfen im Haushalt zu übermitteln. Zudem werde auch geringfügig Beschäftigte mit bis zu 450 Euro im Monat und Betreuungs- und Pflegeleistungen eingetragen, die mit einer Haushaltshilfe zu vergleichen sind.

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss diese bis zum 31. März des Jahres bei seinem zuständigen Finanzamt einreichen. In besonderen Fällen, beispielsweise bei Krankheit, Umzug oder fehlenden Belegen kann die Frist auf schriftliches Verlangen hin verschoben werden.

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