Eine Haftpflichtversicherung bietet eine gute Absicherung im Alltag. Sie versichert den Versicherungsnehmer gegen Schäden, die durch sein Handeln am Eigentum Dritter entstehen. Diese Schäden kommen häufiger als gedacht vor, denn oft reicht eine unüberlegte Bewegung aus und der Kaffeetasseninhalt läuft bereits über den neuen Laptop des Sitznachbarn.
Dabei sind sich viele Versicherte gar nicht über die vielfältigen Leistungen ihrer Privathaftpflicht bewusst. Welche Schäden durch die Haftpflichtversicherung versichert sind und wann der Verursacher sie doch aus eigener Tasche begleichen muss, zeigt der folgende Beitrag.
Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung
Für Verbraucher besteht in der Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wird ein Schaden durch unbedachtes Handeln verursacht, müssen Verbraucher ohne eine solche Versicherung für die Folgekosten selbst aufkommen. Diese können in einigen Fällen überaus hoch ausfallen – beispielsweise, wenn im Winter die Streupflicht missachtet wird, ein Fußgänger deswegen ausrutscht und seine Verletzung eine Operation erfordert. In einem solchen Szenario ist der Verursacher mit Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen konfrontiert, da dieser für diese Art von Schäden haften muss.
Die Privathaftpflicht unterscheidet folgende Schadensarten:
- Sachschaden: Gegenstände, die Dritten gehören, werden beschädigt oder zerstört
- Personenschaden: Dritte werden durch das eigene Handeln verletzt, erleiden Gesundheitsschäden oder sterben
- Vermögensschaden: Dritte erleiden einen finanziellen Schaden, beispielsweise, weil ein Flug verpasst und deswegen ein neuer gebucht werden muss
- Mietsachschaden: Mieter verschulden ein Schaden in der gemieteten Wohnung, beispielsweise durch einen Wasserschaden
Besonders für Personenschäden können die Forderungen schnell sehr hoch werden. Wird eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, sollte daher immer auf eine Deckungssumme Wert gelegt werden, die ausreichend hoch ist. Empfehlenswert sind Deckungssummen von mindestens fünf Millionen Euro.
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Falls einem Dritten Schaden zugefügt wird, steht der Versicherungsnehmer mit seiner Haftpflichtversicherung grundsätzlich auf der sicheren Seite. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Haftpflichtversicherung nicht für entstandene Schäden aufkommt.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Schäden mit Vorsatz verursacht wurden oder der Versicherungsnehmer selbst von dem Schaden betroffen ist. Kommt es zu einer Schädigung von Personen, die im gleichen Vertrag mitversichert sind, übernimmt die Versicherung die Kosten ebenfalls nicht. Wird der Schaden durch das eigene Auto verursacht, ist die Kfz-Versicherung der richtige Ansprechpartner. Bei den sogenannten Gefälligkeitsschäden tritt die Haftpflichtversicherung oft auch nicht ein. Diese liegen vor, wenn Schäden während Hilfsdiensten bei Bekannten oder Freunden, beispielsweise im Zuge eines Umzugs, verursacht werden.
Generell gilt, dass vor dem Abschluss der Vertrag der Haftpflichtversicherung detailliert geprüft werden sollte. Zusätzliche Optionen können dafür sorgen, dass der Versicherungsschutz ideal an die persönlichen Bedürfnisse angepasst wird.
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Ob die Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommt, ist ebenfalls davon abhängig, wie dieser entstanden ist. Steht ein vorsätzliches Handeln im Raum, übernimmt die Versicherung den Schaden nicht. Liegt einfache Fahrlässigkeit vor, bedeutet das, dass nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen wurde. In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden. Zu dieser Kategorie zählen klassische Missgeschicke.
Die grobe Fahrlässigkeit kann zwischen Vorsatz und einfacher Fahrlässigkeit eingeordnet werden. In diesem Fall war der Handelnde sich einer Gefahr bewusst und hätte deswegen vorsichtig vorgehen müssen. Somit wurde die erforderliche Sorgfalt verletzt. In diesen Fällen kommt es auf den Einzelfall an, ob eine Haftpflichtversicherung einspringt, oder nicht.