Flugreisen gehören heutzutage zu den üblichsten Formen der Fortbewegung. Doch was passiert, wenn Flugverspätungen auftreten oder sogar komplett annulliert wird? In solchen Fällen haben Fluggäste Rechte, die sie kennen sollten, um angemessen entschädigt zu werden. Die Europäische Union hat nämlich die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erlassen, um die Rechte der Fluggäste zu schützen und Entschädigungen in Fällen von Flugverspätungen, -annullierungen und Nichtbeförderungen durch Überbuchung sicherzustellen. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Passagiere im Falle von Unannehmlichkeiten kennen sollten
Flugverspätungen
Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung bei der Ankunft am Zielflughafen hat und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks zurückzuführen ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung.
Wer einen Anschlussflug verpasst wegen Verspätung, kann sich zudem Hilfe im Netz suchen.
Flugannullierungen
Im Falle einer Flugannullierung müssen die Fluggesellschaften die Passagiere rechtzeitig informieren und alternative Beförderungsmöglichkeiten anbieten oder eine Rückerstattung des Flugpreises ermöglichen. Falls die Annullierung kurzfristig erfolgt und die Fluggesellschaft nicht rechtzeitig informiert hat, können Passagiere ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben.
Nichtbeförderung durch Überbuchung
Überbuchungen kommen gelegentlich vor, und wenn Sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert werden können, haben Sie Anspruch auf Entschädigung oder alternative Beförderungsmöglichkeiten. Die Fluggesellschaften müssen die betroffenen Passagiere über ihre Rechte informieren und angemessene Unterstützung bieten.
Sonstiges
Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, von der Entschädigung ausgenommen sein können. Dazu gehören außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Streiks, die die Flugdurchführung beeinträchtigen.
Wer von einer Flugverspätung, -annullierung oder Nichtbeförderung betroffen ist, sollten die Rechte kennen und gegebenenfalls eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern. Wer Schwierigkeiten hat, die Ansprüche durchzusetzen, könnte sich an nationale Behörden oder Fluggastrechteorganisationen wenden, die bei der Durchsetzung der Rechte behilflich sind.
Fazit zu Flugverspätungen und -annullierungen
Insgesamt ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Fluggäste zu schützen und sicherzustellen, dass sie angemessen entschädigt werden, wenn ihre Reisepläne durch Flugverspätungen, -annullierungen oder Überbuchungen gestört werden. Es ist wichtig, dass Passagiere ihre Rechte kennen und im Bedarfsfall aktiv darauf bestehen, entschädigt zu werden.