Lkws können aufgrund ihres Gewichts schwere Unfälle verursachen. Ein Klassiker ist zum Beispiel das Stauende. Die Gründe sind dafür umso vielfältiger, eine Ursache kann eine zu hohe Geschwindigkeit sein. Nicht zu vergessen sind Ablenkungen, die unter anderem durchs Smartphone oder durchs Zeitung lesen entstehen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Übermüdung, die keine ausreichende Konzentration zulässt. Dieser Gefahr versucht man zumindest vorzubeugen, denn seit 2006 muss ein gewerblicher Lkw über einen digitalen Tachographen verfügen. In diesem wird wiederum eine Fahrerkarte eingesteckt, auf der sich ein Chip befindet und diverse Daten abgespeichert werden. Darunter die Lenk- und Ruhezeiten. Der Arbeitgeber muss diese alle 28 Tage auslesen (dafür benötigt er ein Auslesegerät und eine Fahrerkarten auslesen Software) und auswerten. Auch bei einer Kontrolle dient die Karte als Nachweis. Stellt sich also die Frage, ob man einen Lkw ohne Fahrerkarte überhaupt bewegen darf?
Es ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt
Grundsätzlich ist es bei gewerblichen Fahrten so, dass immer eine Fahrerkarte im Tachographen sein muss. In diesem Fall gilt auch nicht die Ausrede, dass man diese irgendwo vergessen oder unabsichtlich nicht eingesteckt hat. Es gibt allerdings zulässige Ausnahmen, denn bei Fehlfunktion, Beschädigung, Diebstahl oder Verlust darf tatsächlich ohne Karte gefahren werden.
Unternehmer und Fahrer werden jetzt einen Luftsprung machen, doch die Freude hält leider nicht lange. Es ist nämlich kein Freifahrtsschein, denn auch wenn in einem der genannten Fälle ohne Karte gefahren werden darf, gibt es Regeln. Zum Beispiel, dass es für maximal 15 Tage gilt und bei Überschreitung ein Bußgeld fällig wird. Die eigentlich „schlechte“ Nachricht kommt jetzt erst, denn trotz fehlender Fahrerkarte muss der Fahrer alle Fahrten lückenlos dokumentieren beziehungsweise aufzeichnen. Das nimmt automatisch mehr Zeit in Anspruch und ist daher, auch wenn es komisch klingt, für Fahrer und Arbeitgeber unattraktiv. Zeit ist in dieser Branche Geld. Das ist auch ein Grund, warum die Karte bei Kontrollen nur in den seltensten Fällen fehlt.
Es gibt aber noch eine Ausnahme, wann das Fahren eines Lkws ohne Fahrerkarte erlaubt ist. Genauer gesagt geht es um Privatfahrten, die ohne Karte im Kontrollgerät gestattet sind. Der Haken ist allerdings, dass der Lkw unter 7,5 Tonnen (inklusive Anhänger) wiegen muss. Wird diese Voraussetzung erfüllt, dann handelt es sich um eine Privatfahrt und das Kontrollgerät darf in die Stellung „out of scope“ (übersetzt für „Außerhalb des Anwendungsbereichs“) gebracht werden. Handelt es sich um eine gewerbliche Fahrt unter 7,5 Tonnen, dann gilt diese Regelung natürlich nicht. Auch wenn das Gewicht passen würde, es ist dann keine private Fahrt. Liegt das Gesamtgewicht inklusive aller Hänger bei 7,5 Tonnen oder mehr, dann erlöschen auch sämtliche Ausnahmen. Es spielt also keine Rolle mehr, ob es eine gewerbliche oder eine private Fahrt ist. Es muss eine Fahrerkarte ins Kontrollgerät.
So sehen die Bußgelder aus
Die Bußgelder für dieses Vergehen sind in den sogenannten LASI („Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Fahrpersonalrecht“) zu finden. Ist die Fahrerkarte bei einer Kontrolle nicht im Kontrollgerät beziehungsweise will oder kann man diese nicht aushändigen, dann werden 250 Euro fällig. Die Strafe gilt allerdings nicht einmalig, sondern immer für 24 Stunden. Können einem zum Beispiel vier Tage Fahrt ohne Karte nachgewiesen werden, dann werden 1.000 Euro fällig. Wird die Kontrolle aufgrund einer verzögerten Herausgabe der Karte unnötig in die Länge gezogen, dann sind 75 Euro auf den Tisch zu legen.