Detektiv

Detektive im Einsatz – die private Polizei?

Es gibt zahlreiche Gründe, die den Einsatz eines Detektivs rechtfertigen. So beauftragen unter anderem Wirtschaftsunternehmen, Versicherungen, Anwälte, Arbeitgeber und misstrauische Ehepartner Detektive, um relevante Informationen über Personen oder Vorgänge, die einem Unternehmen oder der eigenen Person schaden könnten, zu sammeln. Professionelle Detektive achten bei ihrer Arbeit darauf, dass die Beweise, die sie zusammentragen, rechtlich einwandfrei sind und gegebenenfalls in gerichtlichen Auseinandersetzungen Verwendung finden können.

Beauftragung eines Detektivs

Zwischen Ihnen als beauftragender Person oder Partei und dem Detektiv wird ein Dienstvertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB geschlossen. Dieser kann jedoch nicht an einen zu erbringenden Erfolg gekoppelt werden, da der Erfolg in Form von Beweisen oder Klarheit bringenden Informationen nicht zwangsläufig eintreten wird. Je nach Art ihres Auftrages wird der Detektiv beispielsweise aufwendig am PC recherchieren und an bestimmten Orten stundenlange Observationen durchführen, um Ihnen die gewünschten Informationen zu beschaffen.

Detektive als Alternative zur Polizei

Für den Einsatz eines Detektivs entstehen Ihnen natürlich Kosten. Dafür ist der Detektiv aber den Absprachen entsprechend einsetzbar. Die Polizei tritt immer im Blickfeld der Öffentlichkeit auf und muss ihrem Handeln dabei Rechnung tragen. Sie kann beispielsweise nicht den Ehemann beschatten, der möglicherweise seine Gattin betrügt. Dieses Verhalten ist keine Straftat, die im öffentlichen Interesse steht. Anders sieht es natürlich bei Versicherungsbetrug oder Wirtschaftskriminalität aus. Die Polizei ist zur Neutralität verpflichtet und örtlich zuständig. Gebunden ist die Polizei an die Polizeigesetze der Länder, das Strafgesetzbuch und an die Strafprozessordnung. Wenn Sie sich nicht an die Polizei wenden möchten, weil Ihre Sache nicht im öffentlichen Interesse steht oder Sie zunächst nur für sich selbst Klarheit bezüglich eines Verdachtes schaffen möchten, haben Sie die Möglichkeit einen Detektiv zu beauftragen, um Informationen und Beweise zu bestimmten Sachverhalten zu sammeln. Rechtliche Organe sind auf diese Weise nicht einbezogen und Sie können später entscheiden, ob Sie sich doch noch an die Polizei wenden möchten. Allerdings sind auch Detektive an Gesetze und Regelungen gebunden. Diese wurden von deutschen Detektiv-Verbänden festgelegt. So müssen sich Detektive ebenfalls an die Strafprozessordnung und das Strafgesetzbuch halten, außerdem aber auch an die Gewerbeordnung.

Rechte und Befugnisse der Detektive

Hoheitliche Befugnisse haben Detektive nicht, da sie kein öffentliches Amt ausüben, sondern als private Person tätig sind. Dementsprechend sind ihre Rechte mit denen privater Personen gleichgesetzt. Detektive müssen bei Ihrer Arbeit die Persönlichkeitsrechte anderer Personen und den Datenschutz beachten. Sie dürfen nicht in die Privatsphäre anderer Personen eingreifen oder Hausfriedensbruch begehen. Durchsuchungen, sowie das Anfertigen von Beweisfotos und Videoaufnahmen sind daher nur bedingt unter Beachtung der entsprechenden Gesetze möglich. Nicht verschlossene und nicht gesperrte private Gegenstände und Dateien dürfen geöffnet und durchsucht, sowie fotografiert oder kopiert werden. Beobachtungen sind nur im öffentlichen Raum erlaubt, nicht aber in den privaten Räumen des Beobachteten oder auf öffentlichen Toiletten, Umkleiden und sonstigen intimen Räumen. Die Nutzung von Abhörvorrichtungen und GPS-Technik ist nicht erlaubt. Befragungen hingegen sind erlaubt, jedoch nicht mit einer Vernehmung im Rahmen polizeilicher Ermittlungen gleichzusetzen. Grundsätzlich dürfen Detektive polizeiliche Ermittlungen durch ihre Arbeit nicht beeinträchtigen oder behindern. Es ist Detektiven außerdem nicht erlaubt Verhaftungen vorzunehmen. Fluchtverdächtige Täter, die auf frischer Tat ertappt wurden, dürfen lediglich bis zum Eintreffen der Polizei festgesetzt werden. Des Weiteren sind der Gebrauch von Waffen, jegliche Form von körperlicher und psychischer Gewalt, sowie das Abtasten von Personen nicht erlaubt.

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