Denkmalimmobilien haben einen eigenen und besonderen Reiz. Die Vergangenheit zu bewahren und die Architektur vergangener Epochen aufleben zu lassen, das entspricht dem Wunsch vieler Eigenheimbesitzer oder Mieter. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sind ein anspruchsvolles Investment. Die Sanierung unterzieht sich spezieller Vorgaben der Behörde für Denkmalschutz und Denkmalpflege, dafür wird ein förmliches Bescheinigungsverfahren vor Beginn der Baumaßnahmen benötigt. Bauherren und Kapitalanleger haben die Möglichkeit die Sanierungskosten besonders steuerlich geltend zu machen. Dazu sollten Interessierte folgende Informationen einholen.
Denkmalgeschütztes Wohnen oder investieren als Kapitalanlage?
Eine fachmännische Pflege vorausgesetzt, wirken die Fassaden alter Gebäude besonders attraktiv. Vorsprünge, ausgearbeitete Stuckarbeiten, Erker und Balkone laden zum Bewundern ein. Laut Information von einschlägigen Seiten wünschen sich fast 90 Prozent der deutschen Bürger das Eigentum oder das Bewohnen einer solchen Immobilie. Diesem hohen Bedarf steht aber nur etwa eine Million denkmalgeschützter Gebäude als Angebot entgegen. Besonders als Investment verspricht solch ein attraktives Haus einen vielversprechenden Ertrag. Der Gesetzgeber sieht bei der steuerlichen Handhabung einige Besonderheiten vor.
Die Sanierungskosten bei einem Baudenkmal sind nicht unerheblich, schließlich müssen Vorgaben von Behörden befolgt werden und Spezialisten beauftragt werden. Das äußere Erscheinungsbild muss der jeweiligen Epoche entsprechen, dementsprechend müssen Balkone Fassadenvorsprünge, Dächer und Erker in Handwerkskunst saniert und instand gehalten werden. Selbiges gilt für den Einsatz von Fenstern und Türen. Damit diese Voraussetzungen erfüllt werden, vergibt der Staat spezielle Möglichkeiten die Kosten der Sanierung abzusetzen. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet eigene Beszuschussungsprogramme für die energetische Sanierung. Bei selbst genutzten Immobilien hat der Eigentümer die Möglichkeit Kosten für Renovierung, Herstellung und die Modernisierung zehn Jahre lang mit neun Prozent steuerlich geltend zu machen (§ 10f EstG). Für Vermieter oder Kapitalanleger gilt diese Regelung in den ersten acht Jahren, für weitere vier Jahre dürfen sieben Prozent geltend gemacht werden (§ 7i EstG). Wichtig ist grundsätzlich, dass nur die Kosten abgesetzt werden können, die nach dem Kaufvertrag des Baudenkmals entstanden sind.
Sachwert und Geldwert
Das Investment in ein Baudenkmal wird auch als “Betongold“ bezeichnet. Diese Investition bietet Steuervorteile und bei Wiederverkauf vielversprechende Rendite. Im Gegensatz zum Devisenhandel sind Baudenkmäler weniger starken Schwankungen ausgesetzt, daher gilt der Immobilienmarkt auch als sicherer hinsichtlich Inflation gegenüber Geldwerte wie Aktien. Wer bei Baudenkmälern an ein Investment denkt, sollte bei der Wahl geeigneter Immobilien auch folgende Aspekte hinsichtlich der Lage in die Betrachtung einbeziehen:
- Wie gut ist die Infrastruktur ausgebaut?
- Ist die Anbindung an öffentliche Einrichtungen gegeben?
- Welche Geschäfte wie Lebensmittelgeschäfte sind gut erreichbar?
- Steht eine Bebauung in der Nachbarschaft bevor, die Einfluss auf den Wert des Baudenkmals hat?
- Wie hoch sind Lärm und CO2-Emissionen?
- Steht der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung?
- Sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden?