Bei der Anschaffung eines Autos fällt nicht nur der Kaufpreis an, sondern auch noch die laufenden Kosten. Diese Kosten werden oftmals von den Käufern unterschätzt und nicht bedacht. Zusätzliche Kosten sind die Kfz-Steuer, die Kfz-Versicherung, der Kraftstoff, die Betriebskosten und die Wartung. Vor dem Kauf eines Autos oder dem Abschluss eines Leasing-Vertrags sollte sich jeder zukünftige Besitzer über diese Kosten im Klaren sein.
Die Steuern
Jeder Fahrzeughalter zahlt jährlich die Kfz-Steuer. Diese wird individuell berechnet. Für die Berechnung wird der Hubraum des Autos sowie der Ausstoß von CO2 genutzt. Die Zahlung der Steuer wird einmal im Jahr an dem Tag der Zulassung fällig. Fallen Kfz-Steuern an, die bei 500 Euro liegen, so können diese halbjährlich gezahlt werden. Bei 1000 Euro ist eine vierteljährliche Zahlung möglich, damit nicht ein hoher Betrag auf einmal gezahlt werden muss.
Die Instandhaltung
Fahrzeuge müssen in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Damit Sie Schäden an Ihrem Auto vermeiden oder rechtzeitig erkennen können, muss die Inspektion in den vorgegebenen Zeiträumen durchgeführt werden. Es gibt zwei Untersuchungen, die kleine und die große Inspektion. Bei der kleinen Inspektion wird das Öl gewechselt und unter anderem die Bremsen, die Luftfilter, sowie die Scheibenwischer überprüft. Bei der großen Inspektion wird das Fahrzeug umfassender überprüft. Durch die Werkstatt werden die Bremsen, der Motor, das Getriebe und alle weiteren elektronischen Bereiche überprüft. Über https://www.getriebecheck24.de/ können Sie weitere Informationen zu Austauschgetrieben und Getriebereparaturen finden.
Die Autoversicherung
Laut Gesetz muss ein Auto eine Mindestversicherung, die sogenannte Kfz-Haftpflicht, abgeschlossen werden. Diese Versicherung bietet sich meistens bei Autos an die älter sind und nur ein geringer Kaufpreis gezahlt wurde. Werden dritte durch ein Fahrzeug verletzt, so deckt diese Versicherung die entstandenen Schäden ab. Optional kann zusätzlich zu der Haftpflichtversicherung eine Teilkasko– oder eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Durch die Teilkaskoversicherung werden die Schäden von dem Unfallbeteiligten Fahrzeug abgedeckt. Bei dieser Versicherung werden die Schäden an dem eigenen Auto nicht getragen. Des Weiteren werden durch die Teilkasko Schäden bei Diebstahl, einer Explosion, eines Brandes oder eines Glasbruchs reguliert. Verursachen Naturgewalten, wie Hagel, Blitzschlag oder Sturm Schäden, so sind diese ebenfalls abgesichert.
Bei der Vollkaskoversicherung sind dieselben Bereiche, wie in der Teilkasko versichert. Zusätzlich werden die Unfallschäden am eigenen Fahrzeug durch die Versicherung übernommen, sowie Schäden am Auto durch Vandalismus.
Die Teilkasko und die Vollkasko können mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Meistens liegen die Selbstbeteiligungen bei der Teilkaskoversicherung bei 150 Euro und bei der Vollkaskoversicherung bei 300 Euro.
Weitere anfallende Kosten
Neben den oben genannten Kosten kommen die Kosten für den Kraftstoff dazu. Bei einem Dieselfahrzeug oder einem Neuwagen sind diese Kosten oftmals etwas geringer als ein Benziner. Bei der Neuanschaffung eines Autos stehen heutzutage auch die Elektroautos zur Verfügung. Für diese Fahrzeuge sind Ladestationen notwendig, die eventuell auf eigenen Kosten in der Nähe der Wohnung oder des Hauses aufstellen zu lassen.