Bereits im Jahr 1970 wurde Asbest in Deutschland offiziell als krebserregend eingestuft. Dennoch wurde es hierzulande bis 1993 und in anderen Teilen Europas sogar noch bis 2005 auf dem Dach, an der Fassade, in Bodenbelägen und in anderen Teilen des Hauses häufig als Baustoff eingesetzt. In anderen Ländern wie China, Russland oder Indien wird Asbest auch heute noch aus wirtschaftlichen Interessen in großen Mengen abgebaut und verkauft. Doch worum handelt es sich eigentlich bei dem umstrittenen Material, wie lässt sich erkennen, ob das eigene Dach Asbest enthält und was soll man im Bedarfsfall unternehmen?
Was ist Asbest?
Bei Asbest handelt es sich um Minerale mit grünlich-grauer Färbung, die lange Zeit wegen ihrer günstigen Eigenschaften wie beispielsweise der faserigen Struktur und vor allem der Feuerfestigkeit beim Bau von Gebäuden eingesetzt wurden.
In der Praxis wird zwischen Spritzasbest und Asbestzement unterschieden. Als besonders gefährlich gilt vor allem Spritzasbest, da hier bereits kleine Erschütterungen ausreichend sind, um die krankheitserregenden Fasern freizusetzen, während beim Asbestzement dafür meistens gröbere mechanische Einwirkungen erforderlich sind. Im Westen Deutschlands ist Spritzasbest bereits seit 1979 verboten.
Entgegen vieler Behauptungen ist Asbest grundsätzlich nicht giftig. Erst direkte Arbeiten am Material können zu gesundheitlichen Problemen führen, da sich der Baustoff hier in feine Fasern zerteilt, die eingeatmet werden und so zu einer chronischen Entzündung der Lunge führen und in weiterer Folge Krebs verursachen können. Asbest wurde in über 3.000 Produkten eingesetzt, daher lauert die Gefahr oft auch dort, wo sie niemand vermuten würde.
Wie lässt sich Asbest am Dach erkennen?
Auf den ersten Blick lässt sich der Baustoff am Dach nur sehr schwer erkennen. Asbest hat nämlich keinen Eigengeruch und gibt auch keine Strahlung ab. Darüber hinaus ist es meistens in andere Baustoffe wie beispielsweise Beton gebunden. Es gibt jedoch Indizien, die darauf hindeuten, ob Asbest eingesetzt wurde. Wenn ein Haus zwischen 1930 und 1993 erbaut und seitdem noch nicht saniert wurde, ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass die gefährlichen Mineralien verbaut wurden.
Wer sich nicht sicher ist, sollte auf alle Fälle einen Experten mit der Feststellung beauftragen. Dieser kann anhand einer Klebe- oder Kontaktprobe Material entnehmen und in einem Labor untersuchen lassen. Der Vorgang sollte ausschließlich von einem Fachmann durchgeführt werden, da dadurch ebenfalls gesundheitsgefährdendes Material freigesetzt werden kann.
Muss das Asbest am Dach entfernt werden?
Weist die entsprechende Probe des Materials nach, dass Asbest enthalten ist, dann sollte eine Sanierung auf alle Fälle in Erwägung gezogen werden. Sie ist allerdings nicht immer zwingend erforderlich und sinnvoll. Für die Entscheidung sollte aus diesem Grund ein Fachmann zu Rate gezogen werden, der mit dem Thema Asbest Erfahrung hat und deshalb genau weiß, wann eine Dachsanierung unumgänglich ist.
Neben den Umweltaspekten spielt selbstverständlich auch der generelle Zustand der Immobilie und des Daches eine große Rolle bei der Entscheidung. Denn ein Dach mit hochwertigem Aussehen kann den Wert einer Immobilie erheblich steigern. Für Unternehmer ist es darüber hinaus ein großer Imagegewinn, wenn Kunden und Interessenten ein gepflegtes Dach statt den veralteten Asbest-Platten sehen.
Wie sollte bei der Sanierung vorgegangen werden?
Wenn festgestellt wird, dass eine Asbestsanierung wegen Undichtigkeiten, Unansehnlichkeit der Asbestplatten oder nicht mehr zeitgemäßer Isolierung durchgeführt werden muss, sollte dafür ein erfahrener Partner gesucht und tunlichst nicht selbst Hand angelegt werden, da die Gesundheitsgefahr zu groß wäre.
Unternehmen wie beispielsweise die B.W.D. Sanierungs-Systeme GmbH sind darauf spezialisiert, eine gründliche Analyse der Vor-Ort-Situation vorzunehmen und im Anschluss daran die entsprechenden Sanierungsarbeiten durchzuführen.
Im ersten Schritt wird das Objekt begutachtet und die entsprechenden Arbeitsabläufe festgelegt, damit keine gesundheitsgefährdenden Fasern in die Luft gelangen. Die entsprechenden Flächen werden hierfür entweder abgedeckt oder mit sogenannten Restfaserbindemitteln gebunden.
Einer der ersten und wichtigsten Schritte ist der fachgerechte Abbau und die gesetzeskonforme Entsorgung des Materials durch geschultes Personal. Oberstes Gebot dabei ist, dass Menschen und Umwelt keiner Gefahr ausgesetzt werden. Die gesetzliche Vorgabe dafür liefern die „Technischen Regeln für Gefahrenstoffe“ (TRGS) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die abgetragenen Baustoffe werden in geeigneten Behältern gesammelt und zu entsprechenden Deponien gebracht, die letztendlich die fachgerechte Entsorgung übernehmen. Nachdem das komplette Material abgetragen wurde, erfolgt eine Endreinigung des betroffenen Bereiches, bevor dieser wieder für den Zugang und in weiterer Folge für die Erstellung des neuen Daches freigegeben wird.