Rund ums Thema Flaschenpfand

Der Flaschenpfand ist in Deutschland in zwei Sparten unterteilt, nämlich dem Mehrweg- und Einwegpfand. Das heißt, Mehrwegpfand wird mehrfach gereinigt und wiederbefüllt, Einwegpfand hingegen ist für den einmaligen Gebrauch vorgesehen. Das Pfandsystem für Mehrwegpfand wurde 1929 eingeführt. Verkäufer von Mehrwegpfand sind verpflichtet, dieses zurückzunehmen, solange sie es verkaufen. Jedoch müssen Flaschen genormt sein und der Getränkekistenrahmen handelsüblich sein. Das heißt, steht ein Name eines Brunnens oder einer Brauerei auf dem Getränkekistenrahmen aus fernen Regionen, darf der Getränkemarkt die Annahme ablehnen. Das Einwegpfandgesetz, wie es heute noch Bestand hat, ist am 1. Mai 2006 angeglichen worden. Vom 1. Januar 2003 bis zum 30. April 2006 musste Einwegflaschenpfand vom jeweiligen verkaufenden Unternehmen zurückgenommen werden. Heute ist die Einwegpfandrücknahme materialabhängig. Glaseinwegpfand muss von Unternehmen nicht zurückgenommen werden, wenn keine bepfandeten Glasflaschen geführt werden. Ähnlich verhält es sich bei Dosen, Alu-Flaschen und PET-Flaschen. Ausgenommen vom heutigen Pfandsystem sind Kioske, deren Verkaufsfläche unter 200qm liegt. Diese brauchen nur mengenmäßig Pfand zurücknehmen, welches sie verkaufen. Alle anderen Unternehmen dürfen keine Mengenbeschränkungen vornehmen.

Wie viel Pfandflaschen oder Dosen und Kisten dürfen Sie wo zurückgeben

Getränkemärkte führen vorwiegend Kistenware, Plastikeinzelflaschen und Dosen wie Cola- oder Bierdosen. Auf Limonaden- und Bierdosen ist das Einwegzeichen maßgebend, welches wie ein viereckiges Symbol aussieht, was eine Dose und Flasche zeigen. Diese Getränkegefäße sind mit 25 Cent bepfandet und können von Ihnen im Getränkemarkt sowie in den Pfandautomaten der Discounter und Lebensmittelgeschäften zurückgeführt werden. Auf Plastikflaschen können Sie sehen, welchen Pfandwert die jeweilige Flasche hat, wenn Flaschen mit 25 Cent Pfand weisen genauso das Dosen-/ Flaschensymbol auf, wie die Dosen. Gleichfalls sieht es bei Glasflaschen aus, die mit 25 Cent bepfandet sind. Glasflaschen, die mit 25 Cent bepfandet sind, können Sie zusätzlich daran erkennen, dass das Glas dünner ist, als bei Mehrwegflaschen. Glaseinwegflaschen werden meist vom Getränkemarkt nicht geführt, hier sind die Marktführer Discounter wie Lidl, so können Sie Ihre 25 Cent Glasflaschen in den Pfandautomaten des Discounters einschieben. Weil Discounter eine größere Verkaufsfläche haben, ist die Menge der zurückzugebenden Pfandflaschen nicht relevant. Getränkemärkte nehmen vor allem Mehrwegpfand zurück, hierbei ist die Flaschenform sowie der Name auf dem Getränkekistenrahmen der Brauerei und des Brunnens relevant. Kaufen Sie beispielsweise im Urlaub ein Bier in einem Getränkemarkt in Bayern, sollten Sie schauen, dass Sie die Flaschen in einen handelsüblichen Bierrahmen Ihrer Region umfüllen.

Pfandwerte von Pfandflaschen im Getränkemarkt

Sie können sich Ihren Pfandwert vorwiegend selbst zusammenrechnen. Die meisten handelsüblichen Bier-, Wasser- und Limonadenrahmen haben 1,50 Euro Pfand. Für eine normale Bierflasche würden Sie bei der Abgabe 0,08 Euro wiederbekommen. Bügelbierflaschen, Kistencolaflaschen, Limonadenglasflaschen und PET-Flaschen aus Kisten weisen meist 0,15 Euro auf, wenn sie nicht in das Einwegsystem fallen. Ausnahmen stellen Sondergrößen und außergewöhnliche Flaschenformen da, die können bis zu 7,50 Euro Pfand haben. Möchten Sie sich selbst Ihren Pfandwert berechnen, dann zählen Sie die Flaschen in Ihrer Pfandkiste, multiplizieren Sie diese mit dem Flaschenpfandwert und rechnen die 1,50 Euro für den Rahmen dazu. Da es in Deutschland ein Pfandgesetz gibt, darf Ihnen weder mehr Geld noch weniger für Ihr Pfand abgenommen und bei Rückgabe wiedergegeben werden. Unbepfandete Getränkedosen oder Flaschen dürfen nur beim Verzehr zum Beispiel in Imbissbuden ausgegeben werden. Verkauft ein Handelsunternehmen unbepfandete Getränkeverpackungen, die eigentlich bepfandet sein müssten, würde der Verkäufer sich dadurch strafbar machen.

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